Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

(1) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages/Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses nur innerhalb von 2 Wochen annehmen. Nach Ablauf der 2 Wochen gilt das Schweigen als Ablehnung des Vertragsangebots.

(2) Der Kunde ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, verpflichtet, die dem Vertrag zugrundeliegenden Gegenstände selbst an unseren Firmensitz zu verbringen. Soweit wir die Gegenstände bei dem Kunden abholen, schließen wir jegliche Haftung für Schäden an den transportierten Gegenständen aus, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.


§ 3 Preise/Abschlagszahlungen

(1) Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung/Vertragsannahme genannten Leistungen und Preise.

(2) Der Kunde hat die Auftragsbestätigung/Vertragsannahme auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Änderungswünsche hat er uns unverzüglich schriftlich zu übersenden.

(3) Zusätzlich vom Kunden beauftragte Leistungen, die nicht Bestandteil unserer Auftragsbestätigung sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Zahlungen haben sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden zu erfolgen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei uns an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Zahlungsverzugs. Auf § 9 wird hingewiesen.

(5) Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Das Geltendmachen eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

(6) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.

(7) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Ausführungsfristen

(1) Die Ausführung ist nach den vertraglich vereinbarten Fristen vorzunehmen.

(2) Ist keine Frist vereinbart, so kann uns der Kunde auffordern, die geschuldete Leistung in angemessener Frist zu erbringen.

(3) Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so kann der Kunde bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz verlangen oder uns eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er uns nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.

(4) Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, soweit die Behinderung verursacht ist

  1. durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Kunden,
  2. durch höhere Gewalt oder andere für uns unabwendbare Umstände.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Wenn zur Herstellung des Werkes eine Handlung des Kunden erforderlich ist, so können wir, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.

(2) Wir sind, wenn sich der Kunde mit seiner Mitwirkung im Verzug befindet, berechtigt, dem Kunden zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass wir den Vertrag kündigen werden, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird (vgl. § 4 Abs. 4 a).

§ 6 Kündigung durch uns

(1) Wir können den Vertrag kündigen, wenn

  1. der Kunde eine ihm obliegende Handlung unterlässt und wir dadurch außerstande sind, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB),
  2. der Kunde eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät oder
  3. über das Vermögen des Kunden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Kunde hat uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn bei ihm die Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit eingetreten sind.


(2) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist nach Abs. 1 lit. a) und b) erst zulässig, wenn wir dem Kunden ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt haben, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werden.

(3) Die bis zur Kündigung durch uns erbrachten Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen.

§ 7 Abnahme

(1) Der Kunde ist gem. § 640 S. 1 und 2 BGB verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen.

(2) Verlangen wir nach Fertigstellung – ggf. auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – die Abnahme der Leistung, so hat sie der Kunde binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

§ 8 Unternehmerpfandrecht

(1) Wir behalten uns vor für unsere Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von uns hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in unseren Besitz gelangt sind, geltend zu machen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Wir sind verpflichtet, dem Kunden das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Kunde hat die reparierten Gegenstände bei der Zurückgabe insbesondere auf Vollständigkeit zu überprüfen. Stellt der Kunde eine zu geringe Menge/Anzahl fest, so hat er dies unverzüglich schriftlich zu rügen.

(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,

  1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
  2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werkes erwarten kann.

Einem Sachmangel steht es gleich wenn wir ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellen.

(3) Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig.

(4) Bei berechtigter Mängelrüge beheben wir Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder ein neues Werk herstellen.
Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

(5) Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern.

(6) Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung nachkommen, hat der Kunde kein Recht, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt.

(7) Für etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen in § 11.

§ 10 Unmöglichkeit

Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 25 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 11 Haftungsbegrenzung

(1) Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern durch diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes sowie im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels.

(2) Wir begrenzen unsere Haftung nach Maßgabe unserer Haftpflichtversicherung wie folgt:
Bei Personenschäden oder Sachschäden bis zu EUR 5,0 Mio. je Versicherungsfall; bei Vermögensschäden, die weder aus Personenschäden noch aus Sachschäden folgen, bis zu EUR 500.000,- je Versicherungsfall.
Soweit unsere Haftpflichtversicherung eine Begrenzung des Versicherers vorsieht (z. B. Selbstbehalt, Jahreshöchstbeträge, Deckungs- und Risikoausschlüssen) treten wir für diese Begrenzung im Rahmen der oben genannten Beträge ein.

(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 12 Sonstiges

(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.

(2) Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

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